Die Klientin bzw. der Klient wünscht eine Beratung zum Thema "Hausratversicherung".
Aufgrund des nicht versicherten Risikos oder einer schlechteren Vorversicherung empfiehlt der Berater den Abschluss einer Hausratversicherung. Eventuelle Einschlüsse sind dem Rat und der Begründung zu entnehmen.
Die Klientin bzw. der Klient tragen bei nicht vorhandener oder unzureichender Abdeckung das finanzielle Risiko im Falle der Beschädigung oder Zerstörung des Hausrates durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dazu können noch Risiken durch Fahrraddiebstahl und Glasbruch entstehen (Mobiliarglas). Weitere Risiken können durch Elementargewalt ausgelöst werden wie Überschwemmung, Rückstau , Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.