Speziell bei Selbstständigen oder Freiberuflern sollte je nach beruflicher Situation darauf geachtet werden, dass auf eine mögliche Umorganisation verzichtet wird.
Die ambulanten Versorgung kommt eine Schlüsselrolle im Gesundheitswesen zu. Insbesondere ambulante Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dazu gehören alle ambulanten Versorgungen - also Behandlungen bei denen Sie unmittelbar nach Durchführung wieder entlassen werden und nicht im Krankenhaus verbleiben müssen - durch niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und sonstige Leistungserbringer wie beispielsweise Heilpraktiker.
Bei einer stationären Behandlung verbleibt der Patient/-in mindestens eine Nacht im Krankenhaus. Neben einer freien Arzt- und Krankenhauswahl auch die Art der Unterbringung sowie unterschiedliche Ausprägungen des Leistungskataloges.
Wohingegen gesetzlich Versicherte überwiegend Zusatzversicherungen abschließen müssen, um Leistungen aus dem dentalen Bereich zu erhalten, können Privatpatienten diesen als Baustein integrieren. Hierzu zählt die Übernahme von Kosten für Zahnprophylaxe, Zahnersatz (Implantate, etc.) und viele weitere Vorteile. Wichtig ist es hierbei auf die Höhe der übernommenen Kosten sowie das Leistungsspektrum zu achten.
Das Krankentagegeld sichert einem Versicherten eine zuvor festgelegte Summe pro Tag bei Krankheit, die mögliche Einkommenseinbußen aufgrund von längerer Erkrankung kompensieren soll. Jedoch ist diese Form nicht mit der richtigen Arbeitskraftabsicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verwechseln.
Zuvor bereits mehrfach erwähnt, zählt auch die Beitragsentlastung im Alter zu den wichtigsten Bausteinen. Neben dem gesetzlichen Pflichtanteil sollte jeder Privatpatient darüber nachdenken, einen Entlastungstarif in seine PKV zu integrieren, um die Beiträge im Alter bezahlen zu können.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung im Fall von Kuren und Reha-Maßnahmen grundsätzlich nicht in der Leistungspflicht. Daher ist dieser Tarifbaustein äußerst wichtig. Je nach Ausstattung und Kurort können hierbei je nach Aufenthaltsdauer enorme Kosten entstehen.
Wenn der Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich gestaltet werden soll, ist ein Krankenhaustagegeld unausweichlich. Durch Zusatzleistungen innerhalb des Aufenthalts können hier sehr schnell hohe Kosten entstehen, die durch ein passendes Krankenhaustagegeld aufgefangen werden können.
Vor allem für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für andere Berufsgruppen, kann es interessant sein, eine Selbstbeteiliung zu vereinbaren. Bis zu dieser Höhe muss der Versicherte zwar seine Kosten selber übernehmen, jedoch können sich dadurch die Beiträge teils erheblich senken lassen. Bei Selbstständigen, die ihren Beitrag im Gegensatz zu Angestellten selber tragen müssen, kann dies somit durchaus sinnnvoll sein.