Bei ambulanten Operationen wird der Patient noch am selben Tag aus dem Krankenhaus entlassen. Viele Tarife bieten auch in diesem Fall freie Wahl des Arztes an.
Wer auch bei der Nach- oder Vorbehandlung die freie Arztwahl haben möchte, sollte auf diesen Punkt achten.
Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Je nach Tarif werden hier Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ übernommen. Spezialisten verlangen teilweise erheblich mehr, sodass eine Begrenzung auf den 3,5-fachen Satz zu Problemen und Mehrkosten führt, die du selber tragen musst. I.d.R. empfiehlt es sich darauf zu achten, dass der Tarif keine Höchstsatzbegrenzung vorsieht.
Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Je nach Tarif werden hier Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ übernommen. Spezialisten verlangen teilweise erheblich mehr, sodass eine Begrenzung auf den 3,5-fachen Satz zu Problemen und Mehrkosten führt, die du selber tragen musst. I.d.R. empfiehlt es sich darauf zu achten, dass der Tarif keine Höchstsatzbegrenzung vorsieht.
Zu den Sonderleistungen zählen unter anderem Kur und Reha, Leistungserhalt weltweit/Europa oder Mehrkosten für Krankentransport.